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Unsere Allgemeinen Geschäfts­bedingungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Klöpferholz GmbH & Co. KG
Stand Jul
i 2
022

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kunden (AGB-K)

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-K) gelten ausschließlich für die Geschäftsbeziehung (= die Anbahnung, das Zustandekommen und die Abwicklung von Verträgen über die Lieferung von beweglichen Sachen („Waren“ oder „Produkte“) von Klöpferholz (Rechtsträger: Klöpferholz GmbH & Co. KG, Schleißheimer Str. 104, 85748 Garching, als Verwender dieser AGB und Vertragspartner) mit seinen Kunden (= Verbraucher, Unternehmer).

1.2 Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

1.3 Für die Geschäftsbeziehung von Klöpferholz mit Unternehmern gelten zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Unternehmer (AGB-U) im Abschnitt III.

1.4 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Klöpferholz gelten ausschließlich, allgemeine Bedingungen des Kunden für seine Geschäftsbeziehungen werden auch bei Kenntnis durch Klöpferholz nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch Klöpferholz ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Beschaffenheit von Produkten

Als Beschaffenheit der bestellten Waren wird vereinbart: Holz ist ein Naturprodukt; seine naturgegebenen Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind stets zu beachten. Insbesondere hat der Verbraucher seine biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften beim Kauf und bei der Verwendung zu berücksichtigen. Die Bandbreite von natürlichen Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschieden innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz und stellt keinen Reklamations- oder Haftungsgrund dar. Fachgerechter Rat ist vom Kunden einzuholen.

§ 3 Angebote, Vertragsabschluss, Widerrufsrecht

3.1 Die Präsentation von Waren in Verkaufsräumen oder über einen Webshop / Onlineterminal stellt kein bindendes Angebot von Klöpferholz dar.

3.2 Die Bestellung eines Produkts stellt ein bindendes Angebot des Kunden nach § 145 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zum Abschluss eines Kaufvertrages (Angebot) dar.

3.3 Klöpferholz kann ein Angebot des Kunden unter Abwesenden (§ 147 Abs. 2 BGB) innerhalb von 5 Werktagen (Fristberechnung ohne Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage; der Tag des Eingangs der Bestellung wird nicht mitgerechnet) nach eigener Wahl durch Annahmeerklärung in Textform (z. B. E-Mail) oder Lieferung der Ware annehmen, sofern nichts anderes vereinbart wird. Mit der Annahme durch Klöpferholz kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und Klöpferholz zustande (Vertragsabschluss).

3.4 Erfolgt kein Vertragsabschluss innerhalb der Annahmefrist (§ 3 Nr. 3.3 Satz 1), erlischt das Angebot des Kunden (§ 3 Nr. 3.2).

3.5 Gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen:

a. Für Fernabsatzverträge über die Lieferung von Waren steht Kunden, die Verbrauchern sind (§ 1 Nr. 1.2 Satz 1), nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu. Dieses Widerrufsrecht besteht nicht für Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind.
b. Macht ein Verbraucher von dem Widerrufsrecht gem. § 3 Nr. 3.5.a. Gebrauch, so hat er die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen.
c. Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen in der folgenden Widerrufsbelehrung wiedergegeben sind:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem die letzte Teilsendung oder das letzte Stück ausgeliefert wurde.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Klöpferholz GmbH & Co. KG, Schleißheimer Str. 104, 85748 Garching, Telefon: 089/32951-0, Fax.: 089/32951-919, Email: info@kloepfer.de)

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite www.kloepfer.de elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Ende der Widerrufsbelehrung

§ 4 Verpackung, Versand, Lieferung, Gefahrübergang

4.1 Soweit nichts anderes vereinbart, gehen sämtliche Verpackungs- und Versandkosten für den Transport zum Kunden zu dessen Lasten, die auf der Rechnung gesondert ausgewiesen sind. Dies gilt jedoch nur, wenn sie bei der Bestellung bekannt gegeben werden, bevor der Kunde ein verbindliches Angebot abgibt. Bei telefonischer Bestellung werden sie mündlich genannt und bei Online-Bestellung in der Bestellmaske angezeigt, bevor der Kunde ein verbindliches Angebot abgibt.

4.2 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager von Klöpferholz an die vom Kunden angegebene Lieferadresse frei Bordsteinkante.

4.3 Der Lieferzeitraum beträgt zwei Wochen (Lieferfrist), soweit nicht eine andere Lieferfrist oder ein anderer Liefertermin vereinbart wurde. Von uns angegebene Lieferfristen berechnen sich vom Zeitpunkt unserer Auftragsbestätigung. Falls Klöpferholz vom Vorkasse-Vorbehalt Gebrauch machen sollte (siehe unter 5.4), beginnt die Lieferfrist mit Bezahlung des Kaufpreises und der Versandkosten.

4.4 Falls Klöpferholz verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die Klöpferholz nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird der Kunde unverzüglich darüber informiert und gleichzeitig die neue, voraussichtliche Lieferfrist mitgeteilt. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind beide Parteien berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Darüberhinausgehende gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt. Die vom Kunden erbrachte Gegenleistung wird Klöpferholz im Falle des Rücktritts unverzüglich erstatten.

4.5 Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung im Sinne des § 4 Nr. 4.4 gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch die Zulieferer von Klöpferholz, wenn Klöpferholz ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, weder Klöpferholz noch die Zulieferer von Klöpferholz ein Verschulden trifft oder Klöpferholz im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet ist.

4.6 Die Vertragserfüllung in Teillieferungen und Teilleistungen ist in zumutbarem Umfang zulässig. Durch Teillieferungen oder Teilleistungen entstehende Mehrkosten werden dem Kunden nicht in Rechnung gestellt.

4.7 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

4.8 Versendet Klöpferholz auf Verlangen des Kunden die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort (Versendungskauf), geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung nur dann auf den Käufer über, wenn der Kunde den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt hat und Klöpferholz dem Käufer diese Person oder Anstalt nicht zuvor benannt hat.

§ 5 Preise, Zahlung

5.1 In Produktpreisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten, sofern diese nicht gesondert ausgewiesen ist. Ist die Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen, ist sie zusätzlich zum Produktpreis zu zahlen. Die Produktpreise verstehen sich zuzüglich Versand- und Verpackungskosten.

5.2 Der Abzug von Skonto bedarf besonderer Vereinbarung in Textform.

5.3 Bei einem Barkauf ist der Kaufpreis sofort bei Erhalt ohne Abzug fällig. In allen anderen Fällen ist der Kaufpreis, sofern in Textform nicht abweichend vereinbart, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt, spätestens jedoch 14 Tage nach Lieferung ohne jeden Abzug vom Kunden zu zahlen.

5.4 Bei Bestellungen von Kunden im Ausland oder bei begründeten Anhaltspunkten für ein Zahlungsausfallrisiko behält Klöpferholz sich vor, erst nach Erhalt des Kaufpreises nebst Versand- und Verpackungskosten zu liefern. Falls Klöpferholz von dem Vorkasse-Vorbehalt Gebrauch macht, wird Klöpferholz den Kunden unverzüglich unterrichten.

5.5 Für die Wahrung von Zahlungsfristen und -terminen ist der Geldeingang bei uns maßgeblich. Dies gilt auch für die Rechtzeitigkeit der Zahlung für den Fall, dass dem Kunden Skonto gewährt wurde.

5.6 Der Kunde hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Klöpferholz kann einen höheren Verzugsschaden nachweisen und geltend machen.

§ 6 Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht

6.1 Der Kunde ist zur Aufrechnung gegen Ansprüche von Klöpferholz nur mit rechtskräftig festgestellten, anerkannten oder unstreitigen Forderungen berechtigt. Zur Aufrechnung gegen Ansprüche von Klöpferholz ist der Kunde ferner berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht.

6.2 Der Kunde darf ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertrag beruht.

§ 7 Rechte des Kunden bei Mängeln

7.1 Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (Mängel) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Für Ansprüche auf Schadenersatz gegen Klöpferholz wegen eines Mangels gilt die allgemeine Haftungsbegrenzung von Klöpferholz gemäß § 8.

7.2 Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten trägt Klöpferholz, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt.


Hat der Kunde die mangelhafte Sache gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht, ist Klöpferholz im Rahmen der Nacherfüllung verpflichtet, dem Kunden die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache zu ersetzen (Aufwendungsersatz). Die Rechte des Kunden sind ausgeschlossen, wenn er bei Einbau oder Anbringen der mangelhaften Sache den Mangel kennt. Ist dem Kunden ein Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann der Kunde Rechte wegen dieses Mangels nur geltend machen, wenn Klöpferholz den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.

7.3 Liefert Klöpferholz zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften verlangt werden. Klöpferholz hat die ersetzte Sache auf seine Kosten zurückzunehmen.

7.4 Liegt tatsächlich kein Mangel vor, kann Klöpferholz vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten ersetzt verlangen, es sei denn, die Mangelfreiheit war für den Kunden nicht erkennbar.

§ 8 Haftung

Die Haftung von Klöpferholz aus und im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung wird wie folgt begrenzt:

8.1 Für leichte Fahrlässigkeit haftet Klöpferholz nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. In diesem Fall haftet Klöpferholz jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Klöpferholz haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als in den vorstehenden Sätzen genannter Pflichten.

8.2 Beruht die Schadensursache auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Klöpferholz oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Klöpferholz, haftet Klöpferholz unbeschränkt.

8.3 Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen eines Mangels nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Ware oder bei arglistig verschwiegenen Fehlern und wegen Schäden an Gesundheit, Leib und Leben sowie zum Zeitpunkt der Einbeziehung dieser Bedingungen bereits entstandene Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsverhandlung bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

9.1 Klöpferholz behält sich das Eigentum oder das Anwartschaftsrecht am Erwerb der verkauften Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

9.2 Der Kunde ist verpflichtet, Klöpferholz einen Zugriff Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware, etwa im Falle einer Pfändung oder Beschädigung sowie der Vernichtung der Ware, unverzüglich mitzuteilen.

9.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist Klöpferholz berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, darf Klöpferholz dieses Recht nur geltend machen, wenn Klöpferholz dem Kunden, der Verbraucher ist, zuvor erfolglos eine angemessene Zahlungsfrist gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

§ 10 Verjährung

10.1 Für Verbraucher beträgt die allgemeine Verjährungsfrist wegen Mängeln und Schadenersatzansprüchen 2 Jahre ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

10.2 Hiervon unberührt bleiben gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung, insbesondere gem. § 438 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 3 und Abs. 3 BGB, §§ 444, 479 BGB, § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schadenersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 11 Datenschutz

Personenbezogene Kundendaten (z. B. Anrede, Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, Bankverbindung, Kreditkartenummer) wird Klöpferholz ausschließlich gemäß den Bestimmungen des anwendbaren gesetzlichen Datenschutzrechts erheben und verwenden.

§ 12 Höhere Gewalt

Schwerwiegende Ereignisse, wie insbesondere höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Unruhen, Pandemien, behördliche Maßnahmen, kriegerische oder terroristische Auseinandersetzungen und sonstige, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse, die unvorsehbare Folgen für die Leistungsdurchführung nach sich ziehen, befreien die Vertragsparteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von ihren Leistungspflichten, selbst wenn sie sich in Verzug befinden sollten. Eine automatische Vertragsauflösung ist damit nicht verbunden. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, sich von einem solchen Hindernis zu benachrichtigen und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.

§ 13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

13.1 Für diese AGB und unsere Vertragsbeziehungen mit dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

13.2 Wenn der Kunde seine Bestellung als Verbraucher abgegeben hat und zum Zeitpunkt seiner Bestellung seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land hat, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.

II. Besondere Bestimmungen der AGB-K
§ 14 Montageleistungen, Bauverträge

14.1 Beauftragt der Kunde Klöpferholz zusätzlich zur Lieferung einer Ware mit Einbau oder Montage („Montageleistungen“), ist Klöpferholz berechtigt, Subunternehmer einzusetzen.

14.2 Wird die Ware von Klöpferholz oder dem Subunternehmer eingebaut, hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die Baustelle gut zugänglich und der Einbau ohne Behinderung möglich ist.

14.3 Beim Einbau der Ware durch Klöpferholz oder einen Subunternehmer hat der Kunde oder eine von ihm mit der Abnahme beauftragte Person das Werk unverzüglich abzunehmen. Findet keine unverzügliche Abnahme statt, so kann Klöpferholz verlangen, dass eine solche in der Regel spätestens binnen 2 Wochen durchgeführt wird. Das gesetzliche Recht des Kunden zur Verweigerung der Abnahme bei Mängeln (§ 7) bleibt unberührt.

14.4 Die Abnahme des Werks kann der Kunde wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigern.

14.5 Vermittelt Klöpferholz dem Kunden lediglich einen Unternehmer für den Einbau der Ware, so trifft Klöpferholz weder die Verpflichtung noch die Gewähr für den ordnungsgemäßen Einbau noch die Haftung für Mängel und Schäden, die bei oder im Zusammenhang mit dem Einbau der Ware entstehen.

14.6 Wenn Klöpferholz nach dem Vertrag mit dem Kunden (i) zur Herstellung, Wiederherstellung oder zum Umbau eines Bauwerks oder eines Teils davon oder (ii) zur Instandhaltung eines Bauwerks, wenn das Werk für die Konstruktion, den Bestand oder den bestimmungsgemäßen Gebrauch von wesentlicher Bedeutung ist, verpflichtet ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Bauvertrag.

III. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmer (AGB-U)
§ 15 Allgemeines, Tegernseer Gebräuche, Ergänzung zu § 3 Angebote, Vertragsschluss, Widerrufsrecht

15.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Unternehmer (AGB-U) gelten nur für Unternehmer im Sinne von § 1 Nr. 1.2 Satz 2. Die AGB-U ergänzen die vorstehenden Regelungen in den Abschnitten I. und II. der AGB-K und gehen diesen vor, wenn und soweit die AGB-U davon abweichende Regelungen enthalten.

15.2 Im Rahmen einer laufenden Geschäftsverbindung gelten die AGB-K und AGB-U gemäß § 14 Nr. 14.1 auch dann als Bestandteil des Vertrages, wenn Klöpferholz im Einzelfall nicht ausdrücklich auf ihre Einbeziehung hingewiesen hat.

15.3 Im Geschäftsverkehr von Klöpferholz mit Unternehmern sind die Tegernseer Gebräuche Vertragsbestandteil für den inländischen Handel mit Rundholz, Schnittholz, Holzwerkstoffen und anderen Holzhalbwaren. Ihr Allgemeiner Teil gilt außerdem im inländischen Handel mit ausländischen Erzeugnissen obiger Art sowie für Handelsgeschäfte zwischen Importeur und Klöpferholz als erster aufzunehmender Hand. Sind die Tegernseer Gebräuche Vertragsbestandteil, gelten ihre Bestimmungen ergänzend, soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§ 14 Nr. 14.2) keine abweichenden Regelungen enthalten.

15.4 Ist der Kunde Unternehmer, kommt ein Vertrag zustande, wenn Klöpferholz das Angebot des Kunden in angemessener Zeit entweder durch eine Annahmeerklärung oder durch die Lieferung der Ware annimmt. (Abweichung von § 3 Nr. 3.3)

15.5 Ist der Kunde Unternehmer, steht ihm ein Widerrufsrecht nicht zu. (Abweichung von § 3 Nr. 3.5)

§ 16 Ergänzung zu § 4 Verpackung, Versand, Lieferung, Gefahrübergang

16.1 Ist der Kunde Unternehmer, trägt er die handelsüblichen Kosten für Versand und Verpackung der Ware, wenn nichts anderes vereinbart wurde; § 4 Nr. 4.1 Satz 2 und 3 sind nicht anzuwenden. (Abweichung von § 4 Nr. 4.1)

16.2 Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware am Warenlager von Klöpferholz auf den Kunden über: (i) mit der Übergabe an den Kunden; (ii) beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder an die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person (Abweichung von § 4 Nr. 4.8)

§ 17 Ergänzung zu § 5 Preise, Zahlung

17.1 Ist der Kunde Unternehmer, ist Klöpferholz nach Vertragsschluss zu einer Preisanpassung berechtigt, wenn nicht vorhergesehene Kostenerhöhungen wie Währungsschwankungen, Erhöhungen von Steuern oder sonstigen, öffentlichen Abgaben, Erhöhungen von Frachtpreisen oder erhebliche Rohstoffpreiserhöhungen eintreten. Die Preisanpassung hat sich zu beschränken auf den Umfang, der zum Ausgleich der eingetretenen Kostenerhöhung erforderlich ist. Übersteigt die Preiserhöhung 15 % des ursprünglichen Preises, kann der Kunde die Preiserhöhung ablehnen. In einem solchen Falle sind beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

17.2 Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. (Abweichung von § 5 Nr. 5.6)

§ 18 Ergänzung zu § 7 Rechte des Kunden bei Mängeln

18.1 Ist der Kunde Unternehmer, hat er die Ware unverzüglich nach Eingang auf eventuelle Mängel zu prüfen und bestehende Mängel in Textform unverzüglich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung in Textform anzuzeigen. Kommt er einer der vorstehenden Verpflichtungen nicht nach, so verliert er seine sämtlichen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Mangel, es sei denn, dass Klöpferholz den Mangel arglistig verschwiegen hat. (Abweichung von § 7 Nr. 7.1)

18.2 Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt seiner Entstehung und die Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. (Abweichung von § 7 Nr. 7.1)

18.3 Klöpferholz ist aus Verträgen mit Unternehmern im Rahmen der Nacherfüllung ausschließlich zur Ersatzlieferung verpflichtet. Klöpferholz ist insoweit nicht zum Aufwendungsersatz verpflichtet. (Abweichung von § 7 Nr. 7.2)

18.4 Ein Rückgriff des Unternehmers gegenüber Klöpferholz wegen Aufwendungen (§ 7 Nr. 7.2), die der Unternehmer im Verhältnis zu seinem Kunden infolge eines von Klöpferholz zu vertretenden Mangels zu tragen hat, wird ausgeschlossen, soweit die Verpflichtung des Unternehmers gegenüber seinem Kunden nicht auf einer zwingenden Haftung des Unternehmers aufgrund der gesetzlichen Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf beruht. § 8 bleibt auch dann unberührt, wenn der Rückgriff des Unternehmers gegenüber Klöpferholz nach dem vorstehenden Satz nicht ausgeschlossen ist. (Abweichung von § 7 Nr. 7.1)

18.5 Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Gefahrübergang. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden durch Klöpferholz. Ausgenommen sind ferner die gemäß § 17 Nr. 17.4 nicht ausgeschlossenen Rückgriffsansprüche. (Abweichung von § 7 Nr. 7.1)

§ 19 Ergänzung zu § 9 Eigentumsvorbehalt

19.1 Bei einem Vertrag mit einem Unternehmer behält sich Klöpferholz das Eigentum oder das Anwartschaftsrecht auf Erwerb des Eigentums an der verkauften Ware (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Nr. 18.2 bis 18.7 vor. (Abweichung von § 9)

19.2 Der Unternehmer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt Klöpferholz bereits mit Abschluss des Vertrages mit Klöpferholz (Erstvertrag) alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages an Klöpferholz ab, die ihm aus der Weiterveräußerung erwachsen. Klöpferholz nimmt die Abtretung mit Abschluss des Erstvertrages an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Klöpferholz behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, wird hiervon jedoch keinen Gebrauch machen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.

19.3 Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für den Hersteller. Hersteller ist Klöpferholz oder, wenn Klöpferholz das Anwartschaftsrecht an der Vorbehaltsware zusteht, der Lieferant von Klöpferholz. Dem Hersteller erwachsen im Verhältnis zu dem Unternehmer aus der Verarbeitung oder Umbildung keine Verbindlichkeiten. Dem Hersteller steht das (Mit-)Eigentum an der durch Verarbeitung oder Umbildung entstehenden neuen Sache zu ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt und den Grad der Verarbeitung oder Umbildung (Zwischen- und Endprodukte). Bei Verarbeitung oder Umbildung unter Vermischen oder Verbinden mit anderen Waren steht dem Hersteller das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den verbundenen oder vermischten Waren zur Zeit der Verarbeitung oder Umbildung zu. Für den Fall, dass der Kunde ungeachtet der vorstehenden Regelung durch Verarbeitung oder Umbildung das (Mit-)Eigentum an der verarbeiteten oder umgebildeten Vorbehaltsware erwirbt, überträgt er Klöpferholz bereits mit Abschluss des Erstvertrages das künftige (Mit-)Eigentum an dieser Ware für den Zeitpunkt seines Erwerbs und verwahrt die Ware für Klöpferholz. Etwaige Herausgabeansprüche gegen Dritte tritt der Kunde bereits mit Abschluss des Erstvertrages an Klöpferholz ab. Klöpferholz nimmt die Übertragung des künftigen Miteigentums und des künftigen Herausgabeanspruchs mit Abschluss des Erstvertrages an. Die neue Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmungen.

19.4 Der Eigentumsvorbehalt gemäß den vorstehenden Bestimmungen bleibt auch bestehen, wenn einzelne Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Mit Befriedigung aller gesicherten Forderungen von Klöpferholz gegen den Kunden geht das Eigentum automatisch auf ihn über. Ferner fallen die abgetretenen Forderungen und Rechte auf ihn zurück.

19.5 Klöpferholz verpflichtet sich, die ihr nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Forderungen und Rechte in dem Umfang - nach Wahl von Klöpferholz - freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu besichernden Forderungen um 20 % übersteigt. Mit Ausnahme der Lieferungen im echten Kontokorrentverhältnis gilt dies jedoch nur für solche Lieferungen oder deren Surrogate, die voll bezahlt sind.

19.6 Wird der Erlös aus der Weiterveräußerung oder Verarbeitung/Umbildung von einem Dritten an den Kunden gezahlt, ist Klöpferholz das Geld unverzüglich ohne Rücksicht auf eine etwaige abweichende Fälligkeit zu überweisen.

19.7 Die Ermächtigung des Kunden zur Verfügung über die Vorbehaltsware sowie zur Verarbeitung, Umbildung, Verbindung, Vermischung, Vermengung, ferner zur Einziehung der abgetretenen Forderungen erlischt bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, bei unberechtigten Verfügungen, bei Wechsel- und Scheckprotesten, des Weiteren auch dann, wenn gegen den Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt oder anhängig ist oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren betrieben wird. In diesen Fällen ist Klöpferholz berechtigt, die Vorbehaltsware ohne Nachfristsetzung oder Rücktrittserklärung in Besitz zu nehmen, zu diesem Zweck den Betrieb des Kunden zu betreten, zweckdienliche Auskünfte zu verlangen sowie Einsicht in seine Bücher zur Sicherung der Rechte von Klöpferholz zu nehmen. Ein Rücktritt vom Vertrag liegt in der Rücknahme der Vorbehaltsware nur dann, wenn Klöpferholz dies ausdrücklich erklärt.

§ 20 Ergänzung zu § 13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

20.1 Erfüllungsort für sämtliche Verbindlichkeiten aus dem Vertrag mit dem Unternehmer ist München.

20.2 Der Gerichtsstand für alle sich aus und im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung mit dem Unternehmer ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist München, wenn der Unternehmer Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder persönlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Klöpferholz ist berechtigt, Klage auch wahlweise am allgemeinen Gerichtsstand des Unternehmers zu erheben. (Abweichung von § 13 Nr. 13.3)

§ 21 Ergänzung zu § 14 Montageleistungen, Bauverträge

Klöpferholz ist berechtigt, gegenüber dem Kunden, der Unternehmer ist, in Textform die Fertigstellung der Leistung anzuzeigen. In dem Fall gilt die Abnahme durch den Unternehmer nach Ablauf von 2 Wochen nach Ingebrauchnahme als erfolgt. Klöpferholz ist verpflichtet, den Unternehmer bei Beginn der Frist hierauf besonders hinzuweisen. (Abweichung von § 14 Nr. 14.3)

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